Holen Sie sich einen versierten, unvoreingenommenen und unparteiischen Experten als externen Datenschutzbeauftragten ins Haus.
Ich biete Ihnen umfangreiches Know-How und eine volle Kostenkontrolle.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schreibt für viele Unternehmen in der EU die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Diese komplexe Aufgabe kann von einem Mitarbeiter übernommen
werden. Er muss dafür entsprechend gut aus- und fortgebildet sein, sowie von seiner eigentlichen Tätigkeit für Datenschutzaufgaben freigestellt werden. Dabei besteht die Gefahr der
Betriebsblindheit und von Interessenkonflikten.
Der interne Mitarbeiter genießt bis ein Jahr nach seiner Abberufung als Datenschutzbeauftragter einen besonderen Kündigungsschutz.
Empfohlen wird aus diesen Gründen den meisten Unternehmen die Bestellung eines versierten, unvoreingenommenen und unparteiischen Experten als externen Datenschutzbeauftragten.
Fachwissen
umfangreiches Know-How
keine Kosten für Weiterbildung
volle Kostenkontrolle
Kündigung jederzeit möglich
keine Interessenskonflikte
Stellvertreter verfügbar
unparteiisch
unvoreingenommen
Ich berate die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, schule die Mitarbeiter und kontrolliere regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des
Datenschutzes im Unternehmen – und das auch langfristig!